Vermieter von Häusern, Wohnungen oder gewerblichen Flächen sichern sich beim Abschluss eines Mietvertrages häufig durch eine Mietkaution ab, die sie vom Mieter verlangen. In der Regel entspricht eine solche Mietkaution drei Nettomonatsmieten und darf laut Gesetz in drei Raten bezahlt werden.
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